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Stellungnahme der Fachschaft zu Vosgerau

Die Fachschaft Jura distanziert sich von der Person Ulrich Vosgerau. Mit großer Besorgnis und Enttäuschung haben wir zur Kenntnis genommen, dass Herr Vosgerau sowohl seinen Titel als Privatdozent weiterführen darf und ihm die Lehrbefugnis nicht entzogen wird.

Uns ist bewusst, dass die entsprechende Entscheidung allein aufgrund rechtlicher Gründe erfolgte. Dennoch verurteilen wir, dass Herr Ulrich Vosgerau weiterhin den Titel „Privatdozent“ tragen darf und seine Lehrbefugnis fortbesteht, aus den folgenden Gründen:

Zunächst steht die Teilnahme von Herrn Vosgerau an dem rechtsextremen Geheimtreffen in Potsdam im direkten Widerspruch zu den Grundwerten der Universität zu Köln, die sich zu Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit bekennt. Unsere Universität ist ein Ort der Begegnung und des interkulturellen Austauschs.

Zudem stellt das Verhalten von Herrn Vosgerau eine erhebliche Gefahr für das Vertrauen der Studierenden in die Integrität ihrer Ausbildung dar. Unsere Fakultät hat die Verantwortung, eine Lehrumgebung zu schaffen, die auf den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung basiert.

Darüber hinaus schadet es dem Ansehen der Universität zu Köln und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Besonderen, dass Herr Vosgerau sich weiterhin als Privatdozent der Universität zu Köln bezeichnen darf. Die Assoziation mit einem Dozenten, der aktiv an verfassungsfeindlichen Aktivitäten teilnimmt, schädigt dieses Ansehen in nachhaltiger Weise.

Schließlich möchten wir betonen, dass es in der Verantwortung der Universität liegt, entschieden gegen jede Form der Diskriminierung und Intoleranz vorzugehen. Wir begrüßen daher, dass es nicht vorgesehen ist, dass Herr Vosgerau künftig an der Universität zu Köln lehren wird.

Wir haben dafür Verständnis, dass es nach der Veröffentlichung der Entscheidung bezüglich der Stellung als Privatdozenten von Herrn Vosgerau zu Unverständnis und Unmut gekommen ist. 

Abschließend möchten wir aber betonen, dass der Fachschaft Jura der Universität zu Köln aufgrund der Geheimhaltungspflicht zuständiger Gremien keine weiteren Informationen zum Ablauf und zu den Ergebnissen des Gutachtens des Habilitationsausschusses vorliegen.