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Fakultätsvertretung

Die Fakultätsvertretung (FV) ist ein Gremium der juristischen Fakultät und besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern, die bei den alljährlichen studentischen Wahlen gewählt werden. Das klingt kompliziert, ist es aber nicht. Am Ende des Jahres finden an der Uni verschiedene Wahlen statt. Dabei treten auch die "Fachschafter:innen Jura" zur Wahl für die Fakultätsvertretung an. Die Fachschafter:innen Jura sind zwar eine hochschulpolitische Gruppe, bestehen aber nur aus Mitgliedern der Fachschaft. Deshalb sitzen bisher nur Mitglieder der Fachschaft in der Fakultätsvertretung.

Sie ist unter anderem für die Wahl des Fakultätsrats zuständig. Den Fakultätsrat bildet bei uns immer der Fachschaftsvorstand. Dieser vertritt die Fachschaft nach außen und ist der Fakultätsvertretung zur Rechenschaft verpflichtet.

Eine weitere Aufgabe ist die Verwaltung des Haushalts der Fachschaft. Hierbei wird entschieden, wie das Budget, welches der Fachschaft jährlich zur Verfügung gestellt wird, auf die verschiedenen Aufgaben der Fachschaft verteilt werden soll. Bei Veränderungen innerhalb des laufenden Haushaltsjahres (April bis März) kann die Fakultätsvertretung den Haushalt auch ändern.

Die Fakultätsvertretung tritt die meisten Entscheidungen an unsere Mitarbeitendentreffen ab, damit möglichst viele Studierende an den Entscheidungen teilhaben können. Lediglich größere Ausgaben der Fachschaft müssen durch die Fakultätsvertretung genehmigt werden.

Jedem Studierenden an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist es gemäß § 6 der Satzung der Studierendenschaft in analoger Anwendung möglich, einen Antrag an die Fakultätsvertretung zu stellen, den sie bearbeiten muss. Hierzu genügt es, eine E-Mail an fv-juraSpamProtectionuni-koeln.de zu schreiben.

Eine Übersicht über die aktuellen FV-Mitglieder findest du rechts auf der Seite oder mobil unter weitere Informationen.