Der “Kleine Klausurenkurs” ist ein Angebot des Lehrstuhls Waßmer in Kooperation mit der Fachschaft Jura, um in verschiedenen Rechtsgebieten des Grundstudiums, Probeklausuren schreiben zu können.
In diesem Semester bietet der Kurs Klausuren in den Fächern Strafrecht II, Strafrecht III, Vertragliche Schuldverhältnisse, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Kreditsicherungsrecht, Staatsorganisationsrecht, Verwaltungsrecht AT, Verwaltungsrecht BT mit Verwaltungsprozessrecht sowie Strafprozessrecht an.
Im Rahmen des Kleinen Klausurenkurses könnt ihr Probeklausuren schreiben, die von examinierten Korrektor*innen bewertet werden. Unsere Korrektor*innen werden anhand ihrer Korrekturerfahrung und Qualifikation (mindestens mit vollbefriedigend bewertetes erstes Staatsexamen) ausgewählt. Die zu bearbeitenden Sachverhalte werden durch rege Kommunikation mit den entsprechenden Professor*innen und Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Vorlesungen abgestimmt.
Die Klausuren sind online über eine offene Ilias-Gruppe zugänglich. Nach Veröffentlichung habt ihr in der Regel eine Woche Zeit, um euer Gutachten auf ILIAS hochzuladen.
Bitte beachtet, dass ihr eure Bearbeitungen in diesem Semester online mit Hilfe von ILIAS abgeben müsst.
https://www.ilias.uni-koeln.de/ilias/goto_uk_crs_1939366.html
Die Korrektor*innen sind beauftragt, euch eine ausführliche Korrektur mit Lernhinweisen zu schreiben. Außerdem bekommt ihr zusammen mit der korrigierten Klausur eine Musterlösung.
Anmeldung zum Kleinen Klausurenkurs:
Zur Anmeldung genügt der bloße Beitritt zur offenen ILIAS-Gruppe (https://www.ilias.uni-koeln.de/ilias/goto_uk_crs_1939366.html).
Hinweis:
Zur Verbesserung eurer Klausurfertigkeiten empfehlen wir die Klausurenwerkstatt unserer Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Korrekturassistent*innen gesucht
Korrekturassistent*innen arbeiten selbstständig auf Werkvertragsbasis und erhalten pauschal 7,50 € pro korrigierte Klausur. Sie sind aufgrund des selbstständigen Charakters dieser Tätigkeit nicht verpflichtet, Klausuren zu übernehmen. Zu berücksichtigen ist, dass Die Versteuerung durch die/den Korrektor*in selbst erfolgt; es existiert allerdings ein jährlicher Freibetrag i.H.v. 3.000,00 € (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG).
Voraussetzung für die Tätigkeit ist ein mindestens mit “vollbefriedigend” bewertetes erstes oder zweites Staatsexamen.
FAQ
Werden beim Präsenz- und Online-Termin die gleichen Sachverhalte gestellt?
Darf ich sowohl in Präsenz als auch online an der Klausur teilnehmen?
Woher bekomme ich den Sachverhalt?
Muss ich mich für den Präsenz-Termin anmelden?
Wie benenne ich die Datei, die im Online-Format hochgeladen wird?
Wie kennzeichne ich meine Präsenzklausur?
Wie kann ich die Klausur online abgeben?
Was benötige ich für den Präsenz-Termin?
Wann und wo kann ich die Präsenz-Klausuren abholen?
Wer korrigiert die Klausuren?
In welchem Hörsaal schreibe ich die Klausuren?
Darf ich bei den Präsenz-Klausuren Hilfsmittel verwenden?
Welches Dateiformat kann ich verwenden?
Woher erhalte ich die Musterlösung zum Sachverhalt?
Sind die Klausuren aus dem Klausurenkurs einfacher oder schwieriger als die Abschlussklausuren?
Darf ich an einem Termin mehrere Klausuren bearbeiten?
Was, wenn ich nun immer noch Fragen habe?
Ansprechpartner:innen
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Tim Wiest
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