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Der “Kleine Klausurenkurs” ist ein Angebot des Lehrstuhls Waßmer in Kooperation mit der Fachschaft Jura, um in verschiedenen Rechtsgebieten des Grundstudiums, Probeklausuren schreiben zu können.

In diesem Semester bietet der Kurs Klausuren in den Fächern Strafrecht II, Strafrecht III, Vertragliche Schuldverhältnisse, Gesetzliche Schuldverhältnisse, Arbeitsrecht, Zivilprozessrecht,  Handels- und Gesellschaftsrecht, Sachenrecht, Kreditsicherungsrecht, Staatsorganisationsrecht, Verwaltungsrecht AT, Verwaltungsrecht BT mit Verwaltungsprozessrecht sowie Strafprozessrecht an.

Im Rahmen des Kleinen Klausurenkurses könnt ihr Probeklausuren schreiben, die von examinierten Korrektor*innen bewertet werden. Unsere Korrektor*innen werden anhand ihrer Korrekturerfahrung und Qualifikation (mindestens mit vollbefriedigend bewertetes erstes Staatsexamen) ausgewählt. Die zu bearbeitenden Sachverhalte werden durch rege Kommunikation mit den entsprechenden Professor*innen und Wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Vorlesungen abgestimmt.

Die Klausuren sind online über eine offene Ilias-Gruppe zugänglich. Nach Veröffentlichung habt ihr in der Regel eine Woche Zeit, um euer Gutachten auf ILIAS hochzuladen.
Bitte beachtet, dass ihr eure Bearbeitungen in diesem Semester online mit Hilfe von ILIAS abgeben müsst.

https://www.ilias.uni-koeln.de/ilias/goto_uk_crs_1939366.html

Die Korrektor*innen sind beauftragt, euch eine ausführliche Korrektur mit Lernhinweisen zu schreiben. Außerdem bekommt ihr zusammen mit der korrigierten Klausur eine Musterlösung.

Anmeldung zum Kleinen Klausurenkurs:
Zur Anmeldung genügt der bloße Beitritt zur offenen ILIAS-Gruppe (https://www.ilias.uni-koeln.de/ilias/goto_uk_crs_1939366.html).

Hinweis:
Zur Verbesserung eurer Klausurfertigkeiten empfehlen wir die Klausurenwerkstatt unserer Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.

Korrekturassistent*innen gesucht 
Korrekturassistent*innen arbeiten selbstständig auf Werkvertragsbasis und erhalten pauschal 7,50 € pro korrigierte Klausur. Sie sind aufgrund des selbstständigen Charakters dieser Tätigkeit nicht verpflichtet, Klausuren zu übernehmen. Zu berücksichtigen ist, dass Die Versteuerung durch die/den Korrektor*in selbst erfolgt; es existiert allerdings ein jährlicher Freibetrag i.H.v. 3.000,00 € (sog. Übungsleiterpauschale, § 3 Nr. 26 EStG).

Voraussetzung für die Tätigkeit ist ein mindestens mit “vollbefriedigend” bewertetes erstes oder zweites Staatsexamen.

FAQ
Ansprechpartner:innen