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Schwabe / Finkel - Lernen mit Fällen: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht - 13. Auflage 2023

Lernen mit Fällen: Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht

Autor: Winfried Schwabe; Bastian Finkel
Auflage, Erscheinungsjahr: 13. Auflage, 2023
Verlag, ISBN: Boorberg, ISBN 978-3-415-07460-6

Das Lehrbuch richtet sich besonders an Anfänger. Es arbeitet den Studierenden in die verschiedenen Thematiken des Rechtsgebietes ein und konfrontiert ihn mit den gängigen Problemen. Die Lösungen im Gutachtenstil verdeutlichen nicht nur den Stoff, sondern helfen besonders Anfängern, ein Gefühl für die Klausurdarstellung zu bekommen. Da es sich aber auch um ein Fallbuch handelt, eignet es sich ebenfalls dazu auch für erfahrene Studierende eine Wiederholung zu sein.

Dennoch bleibt der Fokus, wie auch vom Autor gewollt, auf der Stoffvermittlung für Anfänger. Besonders an dem Lehrbuch ist das gesamte Konzept zu loben. Viele Lehrbücher eignen sich zur Stoffvermittlung, ihnen fehlt aber oft ein Praxisbezug. Aufgrund der Tatsache, dass die Klausuren allerdings eine Fallbearbeitung darstellen, ist dies nicht wirklich ausreichend. Fallbücher dagegen setzen oft viel Wissen voraus, und erklären Inhalte nicht oder nicht ausreichend. Somit wird es für Anfänger schwierig, sich diese selbst zu erarbeiteten.

Dem Autor des vorliegenden Werkes dagegen ist es wichtig den Stoff ähnlich wie ein Lehrbuch zu erklären, aber anhand eines Falles. Der Studierende kann so nicht nur den Stoff erlernen, sondern sieht auch direkt praxisbezogen, wie er angewendet wird. Die Stoffvermittlung findet durch Erklärungen, Darstellungen und Schemata statt. Diese Abwechslung sorgt dafür, dass die Lesekonzentration hochbleibt, und der Studierende nicht in stundenlanges „Passivlesen“ verfällt. Dem Autor gelingt es besonders, viele Informationen zu geben, aber den Studierenden auch nicht vollkommen mit vertiefendem Wissen zu überfordern. So werden bsp. oft die Definitionen angegeben und die anzuwendenden Theorien erklärt. Aber gleichzeitig werden Probleme oder Prüfungspunkte, die schon vorher im Buch angesprochen wurden, bei zukünftigen Fällen eher kurz gehalten.

Die Strukturierung im Buch ist durchweg gelungen. Hier ist wieder auf das Konzept eines stoffvermittelnden Fallbuches einzugehen. Das Buch strukturiert sich, nach der Prüfungsreihenfolge, die in einer Klausur auch anzuwenden wäre. Entsprechend kann der Leser jeden einzelnen Schritt nachvollziehen und mit seiner eigenen Lösungsskizze vergleichen. Der Leser kann sich somit an den Klausuraufbau gewöhnen und diesen einstudieren. Inhaltlich sind die einzelnen Fälle in 5 Abschnitte unterteilt. Diese Abschnitte beinhalten jeweils einen bis drei Fälle, welche sich auf einen Schwerpunkt im Rechtsgebiet beziehen. Grundsätzlich ist das auch sinnvoll, nur fällt es teilweise schwer das gesamte Teilrechtsgebiet alleine durch zwei Fälle zu lernen, was oft darin resultiert, dass der Leser einzelne Elemente noch einmal im Lehrbuch nachschlagen muss.

Der Schreibstil überzeugt größtenteils. Das Buch ist im Vergleich zu anderen Lehrbüchern studentenfreundlicher geschrieben. Es scheut sich nicht davor, hin und wieder einzeln Jugendsprache zu verwenden. Dies kann einerseits natürlich kritisiert werden. Ich dagegen fand das besonders ansprechend. Gerade klassische Lehrbücher fangen schnell an, in sehr langen und mehrfach ineinander verschachtelten Sätzen zu schreiben. So muss man dort manchmal einen Satz mehrmals lesen, um ihn verstehen zu können. Da es eigentlich das Ziel eines Autors sein sollte, Wissen zu übermitteln, ist das eher kontraproduktiv. Darauf wurde hier Rücksicht genommen. Somit sind die unproblematischen Prüfungspunkte entsprechend kurz abgehandelt, während der Studierende auch in die Problemfelder verständlich eingearbeitet wird.

Wie man vermutlich merkt, bin ich ein großer Freund dieses Werkes geworden, was mich allerdings nicht daran hindert, auch ein wenig Kritik zu äußern. Besonders kritikwürdig sind die Darstellung von Meinungsstreitigkeiten. Hier werden die Meinungen zwar dargestellt, jedoch oft nur mit zwei bis drei Sätzen, was natürlich bei einem Anfänger Fragen aufwirft. Diese haben noch nie von den Streitigkeiten gehört und brauchen einfach mehr Ausführungen, um das Wesen einer Theorie zu verstehen. Zwar gibt es meistens zu den Theorien Vertiefungshinweise, deren Wortlaut ist aber oft zu dem identisch, was im vorliegenden Lehrbuch steht. So muss man ein klassisches Lehrbuch nehmen und einzelne Streitigkeiten dort nachschlagen.

Weiter sollte auch einmal das schlussendliche Gutachten, am Ende eines Falles angesprochen werden. Dieses hält oft nicht vollständig den Gutachtenstil ein. Das mag für Studierende aus dem 3. oder 4. Semester nicht allzu dramatisch sein. Aber insbesondere Anfänger, die Probleme mit den Gutachtenstil haben, dürfte diese Darstellung nur bedingt helfen. Besonders in Hinblick auf die Klausuren, in welcher dort ein großes Augenmerk auf dem Gutachtenstil liegt. Es macht Sinn für Studierende des 1. oder 2. Semesters, hier etwas vorsichtig zu sein und sich an einem weiteren Buch, dass den Gutachtenstil erklärt, zu orientieren.

Trotz mancher Schwächen ist das Buch durch die außergewöhnliche Darstellung des Stoffes sehr empfehlenswert.