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Maurer / Waldhoff - Allgemeines Verwaltungsrecht - 21. Auflage 2024

Rezension Maurer/Waldhoff Allgemeines Verwaltungsrecht

Dies ist eine Rezension zum Lehrbuch „Allgemeines Verwaltungsrecht“ der Autoren Dr. Hartmut Maurer und Dr. Christian Waldhof in der 21. Auflage aus dem Jahr 2024. Das Buch wird vom Verlag C.H. Beck unter der ISBN 978-3-406-80559-2 in der Reihe „Grundrisse des Rechts“ veröffentlicht.

Das Lehrbuch richtet sich insbesondere an Studierende der Rechtswissenschaften, aufgrund seiner fachlichen Tiefe aber auch für Kandidaten in der Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen sowie Verwaltungspraktiker. Daraus lässt sich bereits schließen, dass sich das Buch eher für die vertiefende Arbeit mit dem Verwaltungsrecht, nicht aber zur schnellen Erschließung von Vorlesungsinhalten eignet.

Besonders positiv ist hervorzuheben, dass der Leser insbesondere zu Beginn des Buches „an die Hand genommen“ und Schritt für Schritt durch die Inhalte geführt wird. Bringt man genügend Zeit mit, kann man die Inhalte sehr gründlich und verständlich erschließen. Darüber hinaus verweisen die Autoren häufig auf Urteile und weiterführende Literatur. Dies macht das Lehrbuch attraktiv für Studierende, die sich mit dem Verwaltungsrecht AT auf Hausarbeitsebene befassen.

Praktischen Bezug stellt das Lehrbuch insbesondere durch die Verweisung auf Urteile her. Fälle, die in Kurzform gutachterlich anhand einer konkreten Fallfrage gelöst werden, finden sich hingegen kaum. Dies ist meiner Erfahrung nach allerdings ohnehin eine in Lehrbüchern weniger gängige Praxis. Dennoch bietet das Lehrbuch an vielen Stellen Beispiele zur Veranschaulichung und zum einfacheren Verständnis.

Die Struktur des Buches ermöglicht dem Leser eine tiefgründige Einarbeitung in das Gebiet des allgemeinen Verwaltungsrechts. Das Buch behandelt die einzelnen Themengebiete äußerst detailliert und gibt somit die ideale Möglichkeit, die in den Vorlesungen behandelten Inhalte zu vertiefen. Die Autoren bedienen sich eines wissenschaftlichen Sprachgebrauchs, sodass stilistisch ein Vergleich zu der ein oder anderen bekannten Skripten- beziehungsweise Fallbuchreihe nicht gezogen werden kann. Dies erscheint zweckgerecht.

Eine in vielen Lehrbüchern wünschenswerte Ergänzung wäre ein Verweis auf besonders prüfungsrelevante Themengebiete. Dies könnte beispielsweise durch Pfeile oder Umrahmungen visualisiert werden. In diesem Zusammenhang halte ich zusätzliche praktische Empfehlungen für Studierende stets für sehr hilfreich. Eine derartige Struktur ist derzeit eher in den Skripten bekannter Repetitoren zu finden. Das Lehrbuch eignet sich insofern weniger als ausschließliches Vorbereitungsmittel auf eine Klausur.

Insgesamt erscheint das Buch als sehr sinnvolles Arbeitsmaterial für Studierende, die ihr Wissen vertiefen oder den allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts auf wissenschaftlicher Ebene wie beispielsweise in Hausarbeiten ergründen möchten. Die vielfältigen Verweise auf weiterführende Literatur und Rechtsprechung ermöglichen eine gut begründete Argumentation während die Ausführungen der Autoren selbst eine gute Möglichkeit zur Stoffvertiefung.