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Öffentliches Recht in NRW

Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfalen


Dietlein, Johannes/Hellermann, Johannes
10. Auflage, 2024
C.H.Beck oHG, ISBN 978 3 406 81920 9


Das Werk „Öffentliches Recht in Nordrhein-Westfahlen“ von Dietlein/Hellermann (10. Auflage, 2024) richtet sich primär an Studierende der Rechtswissenschaften des Landes Nordrhein-Westfahlen. Dabei eignet sich das Buch gleichermaßen für das Grund- wie auch Hauptstudium, sowie für die vertiefte Examensvorbereitung.

Das Lehrbuch ist sinngemäß in fünf große Abschnitte unterteilt, namentlich dem Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht einschließlich des neuen Versammlungs- sowie Polizeikostenrechts NRW, dem öffentlichen Baurecht und abschließend verwaltungsprozessuale Probleme in der Fallbearbeitung.

Besonders positiv hervorzuheben ist der gewählte Aufbau des Lehrbuches. Jeder übergeordnete Themenabschnitt der verwaltungsrechtlichen Pflichtfächer wird mit einer Einführung in das jeweilige Rechtsgebiet eingeleitet, wodurch der Leserschaft der Einstieg in die Materie erleichtert wird. Hinzukommend wird der umfangreiche Stoff in mehrere Unterkapitel aufgegliedert, was ungemein zur Strukturierung und Übersichtlichkeit beiträgt. Abgerundet wird dies durch einen ausgewählten Fragenkatalog am Ende eines jeden Kapitels, welcher zugleich als optimale Lern- als auch Verständnisüberprüfung dient. Sinnig scheint in diesem Zusammenhang, dass zunächst eine Darstellung des Verfassungsrechts erfolgt und anschließend das Kommunalrecht den anderen Pflichtfächern vorangestellt wird, denn letztlich sind beide Themen essenziel wichtig, um den Aufbau unserer Verwaltungsstrukturen nachvollziehen zu können und so ein besseres Verständnis gegenüber den übrigen Lerninhalten zu schaffen.

Sprachlich betrachtet zeichnet sich das Werk weitgehend durch leicht verständliche Formulierungen aus. Schlüsselbegriffe werden dabei mittels Fettdrucks gesondert hervorgehoben, wodurch der Blick der Leserschaft automatisch auf wichtige Inhalte gelenkt wird. Den Autoren gelingt es hierbei durchgehend, dass in die jeweiligen Textteile Übersichten/ Grafiken oder Beispiele eingebettet werden, ohne den Lesefluss als solchen zu stören. Gewöhnungsbedürftig war hingegen, dass manchen Vorschriften des Landesrechts das NRW vorangestellt wurde und manch anderen Normen folgte (z.B. NRWOBG; PolGNRW). Ebenfalls werden Fundstellen oder tiefergehende Verweise in den Text mittels Klammern eingebettet, weshalb auf Fußnoten gänzlich verzichtet wird. Dies ist sicherlich Geschmackssache, ob man sich dadurch gestört oder bereichert fühlt.

Verbesserungsfähig oder sogar wünschenswert wäre eine vermehrte Aufnahme von Prüfungsschemata, z.B. in Form von Anhängen oder der verwendeten farblich abgehobenen Kästen innerhalb des jeweiligen Textabschnittes. Zwar werden in dem Werk zahlreiche (aktuelle) Beispiele aufgelistet, welche die materiellen Inhalte veranschaulichen sollen, allerdings umfassen diese keine klassischen Fallbeispiele oder separate Prüfungsschemata. Gerade im eher unbeliebten Bereich des Kommunal- und Baurechts mangelt es an solchen Schemata. Anders verhält es sich hingegen im letzten Themenabschnitt „Verwaltungsprozessuale Probleme in der Fallbearbeitung“, wo Prüfungsschemata nebst Erläuterungen an die Hand gereicht werden.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass das vorliegende Werk für sein Preis-Leistungsverhältnis unschlagbar ist. Für nur 34,90 € erhalten Studierende ein Lehrbuch, welches leicht verständlich und recht ausführlich alle Pflichtfachfächer des besonderen Verwaltungsrechts auf rund 680 Seiten vereint, sodass zur materiellen Aufbereitung eine Mehrfachanschaffung entfällt. Mithilfe dieses Werkes ist es möglich, sich die speziellen landesrechtlichen Regelungen aufzubereiten und anhand aktueller Beispiele zu Gemüte zu führen. Dabei entspricht der Umfang der jeweiligen Themeneinheiten in etwa der Wichtigkeit bzw. auftretenden Häufigkeit im Examen. Wer sich hingegen Kurzfälle nebst Lösungen zur Veranschaulichung oder aber zahlreiche Prüfungsschemata zu den einzelnen Gebieten erhofft, wird hier ggf. auf ein anderes Werk (ergänzend) zurückgreifen müssen. Nichtsdestotrotz gilt für dieses Werk eine klare Leseempfehlung und wird als wahre Bereicherung – vor allem für die Examensvorbereitung – angesehen.