Die Fachschaft Jura

der Universität zu Köln

FAQ

An dieser Stelle gibt es die am Häufigsten an die Fachschaft gestellten Fragen auf einen Blick. Ihr habt auch die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen. Schaut aber bitte vorher, ob die Frage nicht schon gestellt wurde, damit die Seite möglichst übersichtlich bleibt.

Bitte beachtet, dass hier nur die allerwichtigsten Fragen kurz erläutert werden. Eine persönliche Beratung in der Fachschaft selbst - sozusagen face-to-face- ist durch nichts zu ersetzen. Schaut also am Besten selbst einfach mal bei uns vorbei!

Allgemeine Fragen:

Fragen zur Studienordnung:

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    Gilt die neue StudPrO für alle Studierenden an der Juristischen Fakultät?

    Grundsätzlich gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden an der Juristischen Fakultät. Allerdings gibt es Übergangsregelungen, die folgende Konstellationen ergeben:

    1. Studierende im Grundstudium:
    Wer sich vor dem SS 2008 immatrikuliert hat, kann das Grundstudium nach altem Recht bis einschließlich SS 2009 beenden. Ab WS 2009/10 würde das neue Recht gelten.

    2. Studierende im Hauptstudium:
    Wer sich vor dem SS 2008 zum Schwerpunkt angemeldet hat, kann das Hauptstudium bis einschließlich SS 2009 beenden.
    Wer sich zum SS 2008 noch nicht zum Schwerpunkt angemeldet hat, unterfällt vollkommen dem neuen Recht.

  2. Rating: +12


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    Ich habe im Grundstudium schon zwei Scheine in den Grundlagenveranstaltungen geholt. Muss ich im Hauptstudium nach neuem Recht noch eine Klausur in den Grundlagen des Rechts II schreiben?

    Nein. Wenn du in der Zwischenprüfung zwei Grundlagenscheine nachweisen kannst (egal ob aus dem neuen Kanon Grundlagen des Rechts I oder II), musst du keine weitere Klausur in einer Grundlagenveranstaltung im Hauptstudium schreiben.

  3. Rating: +2


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    Ich wurde vor dem SS 2008 zum Schwerpunkt zugelassen, habe mich aber noch zu keinem Seminar gemeldet. Welche StudPrO gilt für mich im Hauptstudium?

    Entscheidend ist allein die Zulassung zum Schwerpunkt, nicht die Belegung eines Seminars. Du kannst das Hauptstudium nach altem Recht bis einschließlich SS 2009 beenden.

  4. Rating: +1


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    Gilt die verbindliche Online-Anmeldung für alle Studierenden?

    Ja, die Anmeldung wird zum SS 2008 für alle Studierenden an der Juristischen Fakultät verbindlich. Es spielt keine Rolle, ob man weiterhin nach altem Recht studiert oder unter die neue Studien- und Prüfungsordnung fällt.

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    Wo muss ich mich in Zukunft für die Klausuren anmelden?

    Die Online-Plattform zur Anmeldung für die Klausuren ist KLIPS und nicht mehr die Seite des Prüfungsamtes. Die Anmeldung für die Klausuren ist innerhalb der vom Prüfungsamt bekanntgegebenen Fristen mit Hilfe der TANs vorzunehmen oder wieder rückgängig zu machen.

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    Wie oft werden in den jeweiligen Übungen Klausurtermine angeboten? Wöchentlich oder nur eine Abschlussklausur am Ende des Semesters?

    Die großen Scheine kann man am Ende des Semesters als Abschluss der Übungen schreiben.

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    Soll die “große” Hausarbeit tendenziell schwieriger werden als die “kleine” oder ist diese Bezeichnung irrelevant?

    Der erste Unterschied zwischen der großen und der kleinen Hausarbeit ist der Umfang. Während das Gutachten der kleinen Hausarbeit 10 Seiten umfasst, soll der Umfang der großen Hausarbeit bei 25 Seiten liegen.
    Des Weiteren ist auch der Schwierigkeitsgrad unterschiedlich. Während die Hausarbeit im Grundstudium regelhaft nach dem ersten Semester geschrieben werden soll und nur als Fingerübung für die Studierenden dienen soll, ist der Anspruch der großen Hausarbeit deutlich höher. Durch die Anfertigung der großen Hausarbeit soll die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit geschult werden.

  8. Rating: -1


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    Was ist, wenn ich nicht abgebe und noch nach altem Recht studiere?

    Auch nach altem Recht gilt die verbindliche Anmeldung für die Klausuren. Wenn du also angemeldet bist und deine Klausur nicht abgibst, wird dein Versuch mit “ungenügend” bewertet.

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    Ich habe alle Klausuren und die Seminararbeit im Schwerpunkt bestanden. Muss ich jetzt noch befürchten, eventuell später noch Klausuren in der Übung schreiben zu müssen?

    Du kannst dein Hauptstudium nach altem Recht bis zum SS 2009 beenden. Ab dem WS 2009/10 würdest du dem neuen Schwerpunktrecht unterfallen.
    Außerdem entfällt die Notwendigkeit des Nachweises der Übungen, wenn du dich vor Beginn des WS 2009/10 zur staatlichen Pflichtfachprüfung gemeldet hast.

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    Zählen die jeweils erbrachten Noten der großen Scheine ins Examen, oder geht es nur um das Bestehen?

    Für das Examen zählt nur die Note des Schwerpunktbereichs. Diese setzt sich zu 55% aus der Note der Schwerpunktseminararbeit und zu 45% aus den drei Klausuren im Schwerpunkt zusammen (15% pro Klausur).
    Die großen Scheine, die Hausarbeit und die Grundlage des Rechts II dienen nur dazu, die examensrelevanten Inhalte neben dem Schwerpunkt zu wiederholen und zu vertiefen. Die Noten gehen nicht in die Examenswertung ein.

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    Ich bin für das Schwerpunktbereichsstudium nach alter Studienordnung eingeschrieben und habe bereits Klausuren geschrieben. Mittlerweile mache ich ein Auslandsemester und werde erst im WS 2008/09 mein Studium in Köln fortsetzen. Da es nahezu unmöglich ist, das komplette Hauptstudium in zwei Semestern durchzuziehen, frage ich mich nun, ob meine bisherigen Klausuren bereits zu den 6 möglichen Versuchen für die Schwerpunktklausuren zählen.

    Zunächst: Da die StudPrO 2008 noch nicht in Kraft getreten ist und die Verweise zwischen den verschiedenen Fassungen zwischen den einzelnen Fassungen etwas unübersichtlich sind, kann hier keine 100%ig verbindliche Antwort gegeben werden - um Sicherheit zu haben, ist es daher am besten, sich an das Prüfungsamt zu wenden (jura-pruefungsamt@uni-koeln.de).

    Jedenfalls zu den Klausuren:
    Grundsätzlich bleiben die bereits erbrachten Schwerpunktleistungen gültig (§ 22 Abs. 5 S. 4 StudPrO idF. v. SS 2008).

    Zur Widerholbarkeit: § 22 Abs. 5 S. 2 StudPrO idF. v. SS 2008 ist wohl die Dich betreffende Übergangsvorschrift (wenn Du schon Klausuren geschrieben hast, bist Du schon zum Schwerpunkt zugelassen, oder?). Die Norm (1. HS) erklärt u.a. § 11 Abs. 5 S. 1 StudPrO idF. v. 1.4.2006 bis einschließlich SS 2009 für weiter anwendbar. Dieser § 11 Abs. 5 S. 1 StudPrO 04/2006 wiederum legt fest, dass die Aufsichtsarbeiten wiederholt werden können.
    § 22 Abs. 5 S. 2 HS 2 StudPrO 2008 erklärt ab WS 2009/2010 dann die neue Regelung für anwendbar, mit der Einschränkung, dass erfolglos versuchte Klausuren als nicht geschrieben gelten.
    Für Dich heißt dies also, dass Du bis SS 2009 die Klausuren noch wiederholen kannst, ab WS 2009/2010 nicht mehr.

    Wie aber bereits oben gesagt, ist es sicherer, sich verbindliche Auskünfte beim Prüfungsamt zu holen und zu fragen, ob § 22 V 2 StudPrO 2008 i. V. m. § 11 V 1 StudPrO 2006 tatsächlich genau diese Frage regelt. Insbesondere könnte es nämlich sein, dass die Technik (Klausuranmeldung etc.) diese Verweisung nicht gesehen hat und es daher dann faktisch nicht möglich ist, die Klausuren zu schreiben.
    Ich hoffe, diese Antwort war (trotz des §§-Salats) halbwegs verständlich und wünsche noch viel Glück beim restlichen Schwerpunktstudium.

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    Unter Nr. 9 heißt es, dass man das Hauptstudium bis zum SS 2009 beenden kann. Wann genau ist mein Hauptstudium beendet? Wenn ich mein Schwerpunktzeugnis erhalten habe?
    Könnte ich mir bspw. nach Bestehen der Klausuren im Schwerpunktbereich sowie der Hausarbeit im SS 2009 mein Schwerpunktzeugnis abholen und dann noch weiterhin eingeschrieben bleiben, ohne unter die neue Prüfungsordnung zu fallen?

    Dein Hauptstudium ist beendet, sobald du dir dein Schwerpunktzeugnis abgeholt hast. Das kannst du, wenn du die 3 Schwerpunktsklausuren und die Seminararbeit bestanden hast. Auch danach bleibt man eingeschrieben, ohne dass man unter die neue Prüfungsordnung fällt, denn den universitären Teil deines Studiums hast du ja dann abgeschlossen.

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    Wenn ich die ZP Hausarbeit schon bestanden habe, darf ich mich wieder für eine anmelden und mitschreiben (als Übung)? Gilt ein Nicht-Abgeben auch als nicht bestandene Hausarbeit? Was passiert, wenn ich das zweite Mal nicht bestehe?

    Laut Aussage des Prüfungsamtes soll es keinem Studierenden verwehrt bleiben, zur Übung weitere Klausuren oder Hausarbeiten schreiben zu können. Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt über KLIPS. Ohne angemeldet zu sein, wird deine Hausarbeit nicht korrigiert. Die Hausarbeit ist frei wiederholbar, auch, wenn du trotz Anmeldung nicht abgibst. Nominell gilt eine nicht-abgegebene Hausarbeit zwar als nicht bestanden, dies hat aber aufgrund der freien Wiederholbarkeit keine Konsequenz. Auf dem Zwischenprüfungszeugnis soll es nach Aussage des Prüfungsamtes möglich sein, “nicht bestandene” (also 0-Punkte) löschen zu lassen.

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    Wo muss man sich für die Hausarbeitenvorlage anmelden?

    Für die Hausarbeiten kann man sich über KLIPS anmelden.
    Eine Hausarbeitenvorlage kannst du unter http://www.uni-koeln.de/jur-fak/hauptsem/www_hs/hausarbeiten.htm downloaden.

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    Hallo,
    wie kann ich mich für den Kurs “die juristische Hausarbeit” anmelden und wann findet der jetzt genau statt?

    Wenn du auf der Fachschaftshomepage bist klickst du links auf den Link Kleiner Klausurenkurs und dann rechts auf jur. Arbeiten. Unter dem Link kannst du dann auf Termine/Anmeldung klicken. Neben den Kursen für die jurist. Hausarbeit (es gibt zwei versch. einmal die fürs Haupt- und die fürs Grundstudium) findest du dann einen Link für die Anmeldung. Die Veranstaltung für die gr. Hausarbeit, also die für das Hauptstudium findet am 19.7. von 9-17:00 Uhr statt. Die Veranstaltung für die kleine Hausarbeit, also die für das Grundstudium findet am 26.7. von 10-16:00 Uhr statt.

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    Ich bin noch im Grundstudium und Studiere noch bis SS09 nach alter Studienordnung und habe die Hausarbeit bis jetzt nicht bestanden. Muss ich jetzt die 2 “kleinen” Hausarbeiten mitschreiben,oder werden noch “normale” Hausarbeiten für diese Fälle gestellt?

    Alle Studierenden im Grundstudium - egal ob sie unter die alte oder die neue Studienordnung fallen - müssen die kleine Hausarbeit schreiben, die den Umfang von 10 Seiten hat.
    Aus verwaltungstechnischen Gründen wird im Grundstudium nur diese Hausarbeit angeboten. Die aktuellen Sachverhalte und Schreibtermine findest du auf www.hauptseminar.de.
    Für die Teilnahme an der Hausarbeit ist eine Anmeldung bei KLIPS nötig, die - wie bei den Klausuren - auch verbindlich ist.

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    Ich bin im Grundstudium und habe letztes Wintersemester (2007/2008) die ZP-Hausarbeit geschrieben - nach alter StudPrO (Umfang 25 Seiten). Muss ich für die ZP noch die kleine Hausarbeit schreiben oder wird mir die ZP-Hausarbeit vom WS 07/08 - die ich bereits bestanden habe - angerechnet?

    Du musst keine weitere Hausarbeit schreiben. Sowohl nach der für dich geltenden alten Studien- und Prüfungsordnung, als auch nach der neuen, musst du nur eine Hausarbeit im Grundstudium schreiben. Dieses Erfordernis hast du mit deiner bestandenen Ausarbeitung erfüllt. Du musst keine weitere, kleine Hausarbeit schreiben.

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    Hallo. Ich bin im Grundstudium nach alter Ordnung, werde dieses im WS 08/09 beenden und möchte aber nächstes Jahr im September mein 1. Examen machen, um den Freischuss zu nutzen. Ich habe gelesen das bei einer Anmeldung fürs 1.Examen vor Beginn des WS 09/10 die Notwendigkeit des Nachweises der Übungen entfällt, würde das heißen ich müsste im Hauptstudium ( also ab SS 09 )die Übungen nicht mitschreiben??

    Hallo
    Wenn du dich bis zum 30.9.09 für das 1. Staatsexamen gemeldet hast, dann musst du nicht mehr die Übungen schreiben. Allerdings rate ich dir, dich vielleicht generell beraten zu lassen, ob eine Meldung für dich sinnvoll ist. Ich geh mal davon aus, dass du im WS 08/09 ganz normal dein 4. Semester absolvierst. Normalerweise plant man für die Vorbereitung auf das 1. Staatsexamen 1 Jahr ein. Wenn du dich meldest wirst du, soweit ich informiert bin einen Termin, der in den nächsten 3 Monaten liegen wird erhalten. Die Fachschaft bietet auch eine Studienberatung an: Di von 9:00 bis 11:00 Uhr und Mi von 16:00-18:00 uhr. du kannst dich natürlich auch an das Dekanat wenden.

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    Hallo, ich habe meine ZP im 4.Semester fertig und möchte wissen, ob ich jetzt (im 5.S)die Übungen, gr. HA und das Rep machen kann, und so spätestens im 8. Semester den Freischuss wahrnehmen. (und erst nach dem Examen den Schwerpunkt weitermachen). ist das möglich? muss ich die Übungen machen? ab wann kann man sich für den StEX anmelden?

    Also zunächst einmal kannst du das so machen. Um die Übungen würdest du nur rum kommen, wenn du dich vor dem 30.9.09 zum Staatsexamen meldest. Allerdings würd ich das nicht raten, denn da ist die Zeit doch etwas knapp. Man rechnet ja 2 Semester Vorbereitung ein. Demnach komst du wohl um die Übungen nicht rum. Für das Staatseamen kannst du dich melden, wenn du die notwendigen Voraussetzungen erfüllt hast. Das wären. Ein 6-wöchiges Rechtspflegeparaktikum, ein 6-wöchiges Verwaltungspraktikum, einen Fremdsprachennachweis, eine Schlüsselqualifikation. Die Übungen sind keine Voraussetzungen für das StEX sondern nur verspätete Zugangsvoraussetzungen für den Schwerpunkt. Ach und du musst natürlich alle Schein im Grundstudium für das Examen haben.

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    Ich habe meine Seminararbeit leider nicht bestanden und frage mich nun, ob ich sie noch vor oder nach dem 1. Staatsexamen wiederholen soll. Wie ich nun erfahren habe, muss ich, wenn ich mich entscheide die Seminararbeit nach dem Examen zu machen, zusätzlich noch große Übungen machen muss. Was genau gehört dazu?? Ich habe absolut keine Ahnung von großen Übungen.

    Die zusätzlichen Anforderungen sind folgende:
    - Du musst 3 große Scheine machen, also drei Abschlussklausuren in den sogenannten Übungen absolvieren. In diesen vorlesungsähnlichen Veranstaltungen werden die Inhalte der drei großen Rechtsgebiete, die du im Grundstudium gelernt hast, wiederholt, vertieft und verknüpft.
    - Du musst eine Hausarbeit anfertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt 4 Wochen, der Umfang regelhaft 25 Seiten.
    - Des Weiteren musst du eine Grundlage des Rechts II bestehen.

    Weitere Erläuterungen und Merkblätter findest du auf dieser Seite:
    http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/studium/hauptstudium/

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    Ich habe mich vor dem SS 2008 immatrikuliert. Darf ich die Zwischenprüfung auch nach der neuen StudPrO ablegen?

    Nein, du fällst gezwungenermaßen in die Übergangsfristen und musst dein Grundstudium nach der alten StudPrO ablegen.

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    Ich bin im 5. Fachsemester und im Hauptstudium. Ist es möglich, dass ich zuerst die 3 Aufsichtsarbeiten im Schwerpunkt + Große Hausarbeit schreibe und dass ich dann erst im 6. Semester die 3 Übungen schreibe? Oder muss ich erst die 3 Übungen + Hausarbeit bestanden haben, damit ich die Aufsichtsarbeiten im Schwerpunkt schreiben kann?

    Es ist möglich die Aufsichtsarbeiten im Schwerpunkt und die Seminararbeit vor den Übungen und der Hausarbeit zu schreiben. Du brauchst die bestandenen Übungen, die Hausarbeit und ggf. die Grundlage des Rechts II erst, um letztlich dein Schwerpunktzeugnis zu bekommen.

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    Wo bzw. wie finde ich Praktikumsstellen in der Verwaltung, genau für die vorlesungsfreie Zeit? kann man sich über die Uni irgendwo anmelden oder erkundigen?

    Wenn du auf die Seite des Dekanats gehst (www.dekanat.de), dann auf Lehre/Studium klicken und dann auf Praktikums-und Stellenbörsen. Dort findest du manchmal auch Verwaltungspraktika.
    Unter diesem Link http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizpruefungsamt/006_jpa_von-a-z/zw_jpa_p/prak_studienzeit/index.php findest du allgemeine Infos. In dem Merkblatt werden grobe Richtungen für ein Verwaltungspraktikum genannt. Am besten einfach mal ein paar Sachen googeln. So kann man einige Interessante Möglichkeiten für ein Praktikum finden. Daneben kann man natürlich auch bei den Stadtverwaltungen das Praktikum absolvieren (auch hier gibt es verschiedene Abteilungen, die in versch. Bereichen tätig sind). Ansonsten gilt natürlich: Eigeninitiative ergreifen.

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    Ist es ratsam sich aus dem Grundstudium nach alter StudPrO vor bestandener ZP in die neue “fallen” zu lassen?
    Wo liegen die Vorteile der neuen StudPrO bzw. was war bei der alten StudPrO aus eurer Erfahrung besser?

    Die Vorteile der neuen StudPrO liegen in der Wiederholbarkeit der Klausuren. Nach alter Ordnungung muss man warten bis man alle möglichen Klausuren in einem Rechtsgebiet einmal versucht hat. Erst wenn man danach noch eine Klausur benötigt, kann man eine schon geschriebene Klausur wiederholen. Nach der neuen kann man eine bereits geschriebene aber nicht bestandene Klausur direkt im darauf folgenden Semester wiederholen. Ein kleiner Nachteil (m.E.: kein schwerwiegender) wäre, dass die Anzahl der Wiederholbarkeit beschränkt ist. Hier ist die mögliche Anzahl der Versuche aber nicht so gering, dass es zu großen Schwierigkeiten kommt. Ansonsten leigt der Vorteil der neuen Ordnung in der kleinen Hausarbeit, das hier der Schwierigkeitsgrad runtergefahren wurde. Allerdings muss man beachten, dass man dies nicht als Entscheidungsgrundlage nehmen sollte, da man eh nur noch die kleine Hausarbeit schreiben kann, auch wenn man unter die alte Fassung fällt und noch keine Hausarbeit bestanden hat.
    Daher fallen mir persönlich keine Gründe ein warum man sich automatisch in die neue fallen lassen sollte. Man sollte beachten, dass sich ggf. das Studium dadurch auch verlängern könnte und so der Freischuss gefährdet wäre.

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    Ihr Lieben,

    ich habe den schriftlichen Teil des 1. Staatsexamens geschafft und warte nun auf die Ladung zur Muendlichen, koennt ihr mir da helfen?: also wie bereite ich mich am Besten vor, habt ihr Erfahrungen mit Pruefern, habt ihr unterlagen die man sich ausleihen kann(wenn ich die Namen meiner Pruefer weiß), wie lauft das ab…???

    Hallo,
    ich schlage dir vor mal auf die Seite vom Examensprojekt zu gehen: www.examensprojekt.de. Hier bekommt man Protokolle von seinem Prüfer. Diese kann man sich dann in der Fachschaft abholen, soweit diese über den Prüfer existieren. Möglich ist dies Di und Do von 11:45 bis 13:45 Uhr.

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    Ich habe die Seminararbeit im 1. Versuch leider nicht bestanden und möchte mich jetzt zum SS 2009 erneut anmelden. Anmelden kann man sich, soweit ich das verstanden habe ab Mitte April über KLIPS. Ist es überhaupt noch möglich, dass ich danach mein Schwerpunktzeugnis zu einem Zeitpunkt erhalte, zu dem ich dann nicht unter die neue Prüfungsordung falle?

    Die Möglichtkeit besteht durchaus. Allerdings kommt es auf den jeweiligen Prof. an, wann er die Themen für das SS 2009 ausgibt. Dies kann durchaus auch nach dem SS 09 in den Semesterferien geschehen. Daher empfehle ich Rücksprache mit dem jeweiligen Institut zu halten.

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    Wie remonstriert man richtig? Gibt es eine Vorlage dafür, wie man es am besten macht?

    Vorlagen gibt es grundsätzlich. Manchmal geben die Prof. selber Vorlagen heraus. So Prof. Ehricke (siehe seine Internetseite). Ansonsten schreib einfach mal an die Fachschaftsemail, denn dann können wir dir einen “Leitfaden” zuschicken.

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    Hallo Fachschaft-team,
    ich habe die Schwerpunkthausarbeit und die Klausuren nach alter Reglung bestanden (d.h. Hauptstudium abgeschlossen). Muss ich mch zum 30.09.09 für d. StEx anmelden oder habe ich noch Zeit, ohne dass ich nochmal mein Hauptstudium nach den neunen Reglen wiederholen muss.

    Hallo,
    du musst dich nicht bis zum 30.09. zum Examen melden. Allerdings musst du bis zu diesem Termin dein Schwerpunktzeugnis beantragt haben. Die Vorlage findest du auf der Seite vom Dekanat.

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    Hallo,

    ich schreibe im Moment an meiner Seminararbeit…ich bin jetzt krank und bin krankgeschrieben…verländert sich dann jetzt meine Frist, oder wie ist das dann??

    Hallo
    du solltest direkt deinem Institut/Prof bescheid geben und dir eine Krankschreibung geben lassen. Ob diese ausreicht musst du mit deinem Prof klären. IdR wird die Schreibzeit dann verlängert.

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    Hi,

    ihr habt nicht schon zufällig eine überarbeitete Version eurer Info zu den Schwerpunkten verfügbar?
    Oder könnt ihr sonst irgendwelche Tips über die Schwerpunktbereiche geben? Noten vom Vor-Semester zum Beispiel?

    Danke!
    LIebe Grüße
    Lisa

    Hallo Lisa,

    in der FAchschaft steht die Broschüre Schwerpunkt. Die ist aktuell und basiert auf der Studienordnung, die zum SS 2008 in Kraft getreten ist. Komm einfach mal in der Woche vorbei (11:45-15:45) und hol sie dir ab. Wegen der Schwerpunktwahl sollte man nach Interesse gehen und aber auch schaun, ob man in den jeweiligen Bereichen schon mal Klasuren in der Art im Grundstudium geschrieben hat und ob die dann auch gut waren, denn es zählt ja fürs Examen, jedenfalls die Scherpunktklausuren und die Seminararbeit.

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    Hallo,
    ich habe eine Frage zur Grundlagenveranstaltungen.Muss ich für das Bestehen der Zwischenprüfung eine oder zwei Grundlagenversanstaltung besucht haben?

    Hallo,
    für die Zwischenprüfung brauchst du nur einen Grundlagenschein (aus dem Bereich Grandlagen I). Im Hauptstudium musst du dann, um das Schwerpunktzeugnis beantragen zu können noch einen aus dem Bereich Grundlagen des Rechts II absolvieren. Diesen kannst du aber erst nach deiner Zwischenprüfung machen.

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    Hallo,
    gibt es irgendwo Altklausuren?
    danke

    Wir haben in der Fachschaft Ordner zu den jeweiligen Rechtsgebiet mit vielen alten Klausuren. Komm einfach während unsere Öffnungszeiten vorbei und schau ob etwas für dich dabei ist. Eine Kopie kostet 5 Cent. Teilweise sind auch Lösungen vorhanden. Wir freuen uns aber auch, wenn du uns eine Klausur von dir abgibst.

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    Hallo,

    ich habe im Oktober meine staatliche Pflichtfachprüfung geschrieben und warte gerade auf Ergebnisse. Vorher habe ich auch schon meinen Schwerpunktbereich erfolgreich abgelegt.
    Nun ist meine Frage, ob ich mich für einen möglichen Wiederholungsversuch zwingend zurückmelden muss.

    Hallo,

    ich geh davon aus, dass du dich zurückmelden musst, da su ja auch noch die mündliche Prüfung ablegen musst und man muss auch beim Wiederholungsversuch eingeschrieben sein. Aber zu diesem Thema kannst du dich auch an das OLG wenden. Die sind bei diesen Themen immer der richtige Ansprechpartner.

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    Hallo,
    wie oft darf ich z.B. BGB AT wiederholen. Wenn ich BGB AT 3 mal schreibe und nicht bestehe heißt das, dass ich die ZP endgültig nicht bestanden habe obwohl ich noch Versuche für das Gebiet Zivilrecht habe…

    Hallo,
    im Bereich Zivilrecht musst du insgesamt 4 Klausuren bestehen. Um zu wissen wieviele Versuche man insgesamt in dem Bereich zur Verfügung hat muss man folgendes Rechenbeispiel duchgehen: 4 X 2 + 1= 9. Somit hast du im Zivilrecht 9 Versuche um die ZP zu erreichen. Du kannst demnach BGB AT 3 mal schreiben. Dann hast du noch 6 Versuche um die restlichen 3 Scheine zu bekommen.
    Für die weiteren Gebiete des bürgerlichen Rechts hast du 5 VErsuche, für Staatsrecht ebenfalls 5, für Verwaltungsrecht 3 und für Strafrecht 5 Versuche. Wie du diese Versuche aufteilst bleibt dir überlassen.

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    Hallo liebe Fachschaft,

    ich bereite mich derzeit auf das Studium zum Sommersemester 2010 vor und bin beim Blättern durch die Studienordnung mit den Stundenplanvorschlag auf folgende Frage(n) gestoßen:

    Im Grundstudium werden insgesamt 4 Grundlagenveranstaltungen angeboten. Laut Studienordnung müssen mindestens 2 dieser Veranstaltungen besucht werden und in einer soll eine bestandene Klausur nachgewiesen werden.
    Wäre es empfehlenswert gleich zu Beginn des Studiums diesen Nachweis für die Zwischenprüfung erledigt zu haben - d.h. im Ersten Semester direkt 2 Grundlagenveranstaltungen zu belegen?
    Oder ist es mit Rücksicht auf andere Veranstaltungen bzw. AG´s besser, wenn man sich erstmal für eine Grundlagenveranstaltung entscheidet und dann zum 2. Semester eine weitere belegt?

    Ich kann mir denken, dass es nicht empfehlenswert wäre sich den Stundenplan grad zum 1. Semester mit Veranstaltungen vollzustopfen, denn alle Veranstaltungen benötigen ja auch eine gewisse Vor- und Nachbearbeitungszeit!?

    Ich frage auch deshalb, weil einige meiner zukünftigen Kommilitone sich auch die Frage stellten, ob man nicht alle zum Sommersemester angebotenen Grundlagenveranstaltungen besuchen müsse?

    Ich danke Euch schon mal im Voraus für eine Antwort und bin gespannt auf die Info-Tage :)

    Liebe Grüße,
    Dominik

    Hallo,
    du musst nicht alle Grundlagenveranstaltungen belegen. Es reicht aus, wenn du eine besuchst und dann am Ende des Semesters die Klausur schreibst. Du kannst am Ende des ersten Semesters einfach in den Belegbogen eintragen, dass du 2 der Grundlagenveranstaltungen besuchst hast. Dies wird nicht weiter nachgeprüft. Es wird auch keine Anwesendheit aufgenommen. Ich würde den Schein direkt im ersten Semester schreiben, da man ihn dann erledigt hat. Falls man dann vielleicht durchfallen sollte hat man auch keinen zeitlich großen Druck den Schein jetzt bestehen zu müssen. Ich kenne viele, die diesen Schein in den ersten beiden Semestern geschrieben haben. Länger würde ich damit nicht warten, da man nie weiß was noch alles dazwischen kommt.

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    Hallo,
    könnt ihr mir sagen, wo und wie ich mich für den Schwerpunktbereich anmelden muss und wann ich mich anmelden muss, wenn ich nach dem 3. Semester meine ZP habe und im 5. Semester mit dem Schwerpunkt beginnen will?
    Danke im Voraus.

    Wenn du erst im 5. Semester mit dem Schwerpunkt anfangen möctest, brauchst du dich erst nach dem 4. Semester für den SP anzumelden. Du musst dich einmal beim Prüfungsamt für den SP anmelden, dies machst du, indem du dir ein Formular von der Dekanatsseite downloadest (so wie damals Anmeldung zur ZWischenprüfung). Dies Füllst du aus. Dann musst du dein ZP Zeugnis vorlegen. Am besten du nimmst eine Kopie mit, da ich nicht sicher bin, ob man das abgeben muss. Um die Übungen zu schreiben, musst du nicht zum SP angemeldet sein. Du musst aber die ZP haben, sprich alle erfolrderlichen Leistungen erbracht haben und einen AG Schein in Kopie beim Prüfungsamt abgegeben haben.
    Daneben musst du dich um einen Seminarplatz bewerben. Dies läuft über ein Vergabeverfahren in KLIPS. Das findet immer zu Beginn jeden Semesters statt. Eine Ankündigung für den genauen ZP findest du unter www.dekanat.de. Du kannst aber auch schonmal beim Prüfungsamt anfragen. Das Verfahren dautert, soweit ich mich erinnern kann 2 Wochen. Du solltest dir Gedanken machen wann du die Seminararbeit schreiben möchtest. Dafür kannst du dich bei den jeweiligen Profs/deren Institute informieren. Es kommt immer auf den Prof. an, ob die Arbeit in den Semesterferien oder im Semester geschrieben wird. Der Regelfall sind sicherlich die Ferien, dies ist aber nicht zwingend. Du kannst dich immer nur für Restplätze im folgenden Semester bewerben und für ganz neue Plätze für das Semester darauf. Kleiner Hinweis: Wenn man sich z.B. für das SS2011 bewirbt, heisst dass das der Vortrag im Semester 2011 gehalten wird. Die Arbeit kann ebenfalls in diesem Semester geschrieben werden oder in den Ferien nach dem WS 2010/11.

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